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Kloster statt Knast – das ist die Frage

Geständiger Anlagebetrüger will Bewährung – Berufungsrichter vernehmen deshalb zwei Benediktinermönche .  

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Kloster statt Knast, das ist die Hoffnung eines 48-jährigen Anlagebetrügers aus Freiburg. Im Februar 2013 hat das Amtsgericht den geständigen und redegewandten Angeklagten wegen Betrugs in 14 Fällen mit einem Gesamtschaden von rund 250 000 Euro zu einer ...

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