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Wohnen

Kleinreparaturen in der Wohnung dürfen Mieter nicht zu viel kosten

Pro Jahr dürfen kaputte Lichtschalter oder tropfende Wasserhähne nicht mehr als eine Monatsmiete kosten. Eine Einzelreparatur darf nicht viel teurer als 100 Euro sein. Was müssen Mieter wissen?  

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Wer zahlt für die Reparatur?  | Foto: ullrich
Wer zahlt für die Reparatur? Foto: ullrich
Es sind die kleinen Ärgernisse des Alltags: Der Wasserhahn tropft, das Fenster lässt sich nicht richtig schließen, die Klingel an der Wohnungstür ist defekt. Wer ist in einer Mietwohnung für die Reparatur solcher Dinge zuständig? Und wo liegt ...

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