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Klassen nicht mehr in Quarantäne

Bund und Länder vereinheitlichen Regeln in Schulen und Kitas.  

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Die Gesundheitsminister der Länder haben sich mehrheitlich für einfachere Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss nach Beratungen mit dem Bund am Montag.

Symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Der Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte, dies solle als "Leitplanken" für die Gesundheitsämter dienen. Der Beschluss wurde bei Enthaltung zweier Länder angenommen.

Bislang gehen die Länder bei einer Quarantänedauer von 14 Tagen unterschiedlich damit um, wenn sich in einer Klasse ein infiziertes Kind findet. Teilweise werden nur Sitznachbarn in Quarantäne geschickt, teils ganze Klassen. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn befürwortete einfachere Regeln, pochte aber auf Schutzkonzepte. Voraussetzung sei, dass Grundregeln umgesetzt würden, nämlich Maske, regelmäßige Tests und Lüftungskonzepte, sagte der CDU-Politiker vor den Bund-Länder-Beratungen.

In dem Beschluss heißt es, Quarantäne-Anordnungen seien generell "mit Augenmaß" in Abhängigkeit von der Einhaltung solcher Konzepte zu erlassen. Im Interesse eines möglichst verlässlichen Präsenzunterrichts sei die Anordnung einer Quarantäne außerdem "auf möglichst wenige Personen" zu beschränken. Geimpfte und genesene Personen sollen grundsätzlich ausgenommen sein. Die nötigen Maßnahmen solle die Gesundheitsbehörde vor Ort treffen.

Bei übrigen Kindern der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft sind, sollten "für eine gewisse Zeit" intensivierte Tests vorgenommen werden, heißt es in dem Beschluss weiter. Auch in Kitas solle es Quarantäne "nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen" geben. Auch hier soll ein "Freitesten" aus einer Quarantäne nach frühestens fünf Tagen möglich sein.

Die Länder-Gesundheitsminister beschlossen außerdem, das Angebot für Auffrischungsimpfungen auszuweiten. "Künftig können auch Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahren nach ärztlicher Beratung und individueller Entscheidung eine Drittimpfung wahrnehmen – aber frühestens sechs Monate nach der ersten vollständigen Impfserie", sagte Holetschek. Angeboten werden solle dies zudem auch Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen für gefährdete Gruppen.

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 07. September 2021: PDF-Version herunterladen

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