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Klage von Familie Morad nicht durch

Verwaltungsgericht sieht keine konkrete Gefahr von Folter bei Abschiebung nach Syrien und stellt Glaubwürdigkeit in Frage.  

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RHEINFELDEN. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung sein Urteil gesprochen. Danach ist die Klage auf Asyl der Familie Morad abgelehnt. Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus, dass bei Abschiebung von Sami Morad nach Syrien für den Vater von drei Kindern keine konkrete Gefährdung durch Misshandlung oder Folter bestehe. Gegen das Urteil kann aber innerhalb von vierzehn Tagen Berufung eingelegt werden. Ob die zulässig ist, entscheidet aber zuvor der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Mit dem Freiburger Urteil schwinden die Hoffnungen, der gut integrierten Familie in Rheinfelden das Bleiben zu ermöglichen und Sicherheit zu geben. ...

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