Kläger will sich nicht mehr erinnern
Prozess um Drogendeals und schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung: 18-jähriger Zeuge nutzt Aussageverweigerungsrecht.
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ORTENAU. Einem auf vier Verhandlungstage anberaumter Prozess am Landgericht um Rauschgifthandel und schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist zum Prozessauftakt die Basis der Anklage abhandengekommen. Der zur Tatzeit minderjährige Geschädigte berief sich auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, da er selbst in den Handel mit Betäubungsmitteln involviert war.
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts wies den heute 18 Jahre alten Schüler darauf hin, dass er die Aussage verweigern dürfe, wenn er sich dadurch selbst belasten würde. ...