Kippenheim wappnet sich für Starkregen
Extreme Wetterereignisse werden häufiger und heftiger. Kommunen und Privatpersonen müssen sich vor Schäden durch Starkregen wappnen. Die Gemeinde Kippenheim hat nun erste Schritte beschlossen. .
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Das Gutachten wurde von BIT-Projektleiterin Nele Holz am Montag dem Gemeinderat vorgestellt. Neben umfangreichen Darstellungen von Betroffenheiten über Karten benennt das Gutachten auch konkretes Handeln, wie etwa die Instandhaltung von Gräben, in denen sich Niederschlagswasser sammelt. Explizit genannt sind Mühlengraben, Scheidgraben oder Neugraben.
Zudem sollen die Erkenntnisse in Bauleitungsplanungsprozesse einfließen. Als Beispiel sind etwa die Festsetzung von Erdgeschosshöhen in Bebauungsplänen aufgeführt. Der Bau eines Rückhalteraumes östlich der Schmieheimer Straße auf Höhe des Schwimmbades wird im Gutachten ebenso vorgeschlagen wie geänderte Gestaltungen im Straßenraum, um den Abfluss starker Wassermassen zu optimieren.
Bürgermeister Matthias Gutbrod merkte an, dass die Gemeinde nach Starkregenereignissen in jüngerer Vergangenheit schon gehandelt habe. Dort, wo die Gemeinde Straßenraum neu gestaltet habe, seien bereits Erkenntnisse eingeflossen. Überdies habe der Bauhof schon seit Jahren ein Auge auf die Pflege von Fließwegen. So wurden beispielsweise sukzessive Gräben aufgeweitet. Aktuell werde die Umgestaltung des Parkplatzes bei der Brauerei in Schmieheim angegangen. Dort stehe bei Starkregen immer Wasser.
Das Gutachten treffe präzise Aussagen über Betroffenheiten, so der Bürgermeister weiter. Daraus ergebe sich Handlungsbedarf für Objektschutz. Stichwort: Kindergarten Schmieheim. Für mehr als 80 kritische Objekte hätten die Ingenieure im Gutachten Steckbriefe und Vorschläge zur Risikominimierung erarbeitet. Gutbrod verschwieg derweil nicht, dass vor konkretem Handeln eine Güterabwägung stehe. Der Bau einer Retentionsfläche an der Schmieheimer Straße bedeute eben auch, dass Bäume gefällt werden müssten. Dazu der Bürgermeister: "Hier gibt es beispielsweise einen Konflikt zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz". Darüber hinaus gelte, dass das Gutachten zwar Risiken für Quartiere oder Gebäude benennt, für Schutzmaßnahmen seien dann aber die Eigentümer selbst verantwortlich.
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