Keine Zweifel an der Schuld
Der Richter glaubt, dass der nun auf Bewährung verurteilte "Turbo-Rolf" keine Straftat mehr begehen wird.
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KARLSRUHE. Hart in der Beweiswürdigung, aber milde im Strafmaß zeigte sich am Donnerstag das Karlsruher Landgericht. Der 35-jährige Daimler-Testfahrer Rolf F. wurde zwar als tödlicher Autobahndrängler identifiziert, er muss aber nicht ins Gefängnis. Richter Harald Kiwull und die zwei Schöffinnen sind sich sicher: "Ohne Zweifel" sei Rolf F. der Fahrer gewesen, der am 14. Juli 2002 bei Karlsruhe auf der A 5 mit extrem hoher Geschwindigkeit bis auf wenige Meter auf den Kleinwagen von Jasmin A. auffuhr.
In dem fünftägigen Berufungsprozess ging es vor allem um die Bewertung von Indizien. Das Gericht stützte sich in seiner Verurteilung insbesondere auf zwei Zeugen, die die Scheinwerfer und Auspuffanlage des Täterfahrzeugs so genau beschrieben, dass nur ...