Keine Schuld im Schwan-Streit
Die Staatsanwaltschaft Freiburg sieht in dem Vorgehen eines Görwihler Jägers keinen Grund zur Beanstandung. Seine Jagd auf Schwäne war rechtens, das Verfahren wurde wegen "erwiesener Unschuld" eingestellt.
BZ-Redaktion, Rheinfelden & Seite 22
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen