Keine Probleme mit Steuer-Urteil

Eine Streichung des "steuerlichen Querverbundes" wird für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kaum Auswirkungen haben.  

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FREIBURG. Das gegenwärtig beim Bundesfinanzhof (BFH) in München anhängige Verfahren über die Zulässigkeit des so genannten steuerlichen Querverbundes kommunaler Gesellschafter wird bei der Landkreisverwaltung Breisgau-Hochschwarzwald mit Gelassenheit verfolgt. Auch wenn diese Praxis – was nach dem Stand der Dinge zu erwarten ist – künftig nicht mehr statthaft sein wird, wird das Urteil der Münchner Richter auf die Finanzen des Landkreises keine oder nur geringe Auswirkungen haben.

Beim steuerlichen Querverbund kommunaler Gesellschaften werden Gewinne eines kommunalen Unternehmens mit den Verlusten eines anderen Unternehmens verrechnet. Dadurch reduziert sich die Steuerschuld, die Gemeinden sparen Geld. Der häufigste Fall ist ...

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