Keine Hinweise auf Notwehr

Wegen der Tötung eines Auerhahns am Feldberg sind zwei junge Männer verurteilt worden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Diesen Auerhahn, eine Leihgabe aus Fre...Staatsanwalt zum Prozess  mitgebracht.  | Foto: Tanja Bury
Diesen Auerhahn, eine Leihgabe aus Freiburg, hatte der Staatsanwalt zum Prozess mitgebracht. Foto: Tanja Bury
. Das Tier durfte dort sein, auf der Wiese, die Angeklagten nicht. Und nicht nur das. Staatsanwalt Bernd Klippstein machte im Prozess um den am Feldberg getöteten Auerhahn ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel