Keine gesplittete Abwassergebühr
Niederschlagsentwässerung für die Abwassermenge unerheblich.
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BERNAU. Nach einem Gerichtsurteil sind die Kommunen gehalten, getrennte Gebühren für die Beseitigung des Schmutzwassers sowie des Niederschlagswassers zu erheben. In der Gemeinde Bernau gab es diesbezügliche Untersuchungen und Berechnungen, die in der jüngsten Gemeinderatsitzung bekannt gegeben wurden. Das Ergebnis: Bernau kann auf eine gesplittete Abwassergebühr verzichten.
In dicht besiedelten Bereichen werden beide Abwässer in einem Kanal abgeleitet, in Flächengemeinden wie Bernau wird überwiegend das Niederschlagwasser ...