Keine Gefahr fürs Prädikat
Seelbachs Gemeinderat fasst die Satzung so, dass der "Luftkurort" nicht bedroht wird.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
SEELBACH. Im Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für das Gewann "Selmen" ist der vorletzte Schritt getan. Der Gemeinderat behandelte die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen. Dabei lehnte er den Antrag ab, den Geltungsbereich der Satzung zu erweitern, weil er bei einer Bebauung dieses Grundstücks eine Gefährdung des Prädikats "Luftkurort" nicht ausschließen kann.
Auslöser für den Erlass der Außenbereichssatzung, die für den bebauten Bereich nördlich des Wegs zum Schützenhaus von der Schwarzwaldstraße angefangen gilt, sind die Pläne ...