Account/Login

Keine freie Wahl des Arbeitsplatzes

Übergangsregelung: Die Erweiterung der Europäischen Union hat nicht automatisch Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt zur Folge.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Europa wird größer, aber nicht grenzenlos: Auch nach der EU-Osterweiterung am 1. Mai bleibt die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt weit gehend eingeschränkt. Zumindest in Deutschland und Österreich, den direkten Anrainern der neuen Mitgliedstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn.

Aus den zehn Beitrittsländern - außerdem Zypern, Malta, Estland, Lettland und Litauen - werden die Menschen zwar leichter in die alten EU-Länder reisen können, doch zum Schutz der heimischen Arbeitsmärkte sind Übergangsfristen möglich, die eine freie Wahl des Arbeitsplatzes bis zu sieben Jahren ausschließen. In den Beitrittsverhandlungen wurde ein "2+3+2-Modell" festgelegt. Das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel