Wenn von 2012 an in Europa ein Flugzeug startet oder landet, muss der Besitzer für den Kohlendioxid-Ausstoß zahlen – egal, woher das Unternehmen stammt.
LUXEMBURG (dpa). Auch ausländische Fluggesellschaften müssen nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts für den Kohlendioxidausstoß ihrer Flieger in der EU zahlen. Die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Handel mit Emissionsrechten sei zulässig, ...