Keine Entschädigung für 84-Jährigen, der als Kind von Nazis verschleppt wurde
Hermann Lüdeking hat seine Eltern nie kennengelernt, denn die Nazis verschleppten ihn aus dem besetzten Polen. Dafür verlangt er Entschädigung – doch ein Gericht lehnte das nun ab.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Wer als Kind in ein Lebensborn-Heim der Nazis verschleppt wurde, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Fall des 84-jährigen Hermann Lüdeking wurde jetzt rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag ...