Lebensborn-Urteil

Keine Entschädigung für 84-Jährigen, der als Kind von Nazis verschleppt wurde

Hermann Lüdeking hat seine Eltern nie kennengelernt, denn die Nazis verschleppten ihn aus dem besetzten Polen. Dafür verlangt er Entschädigung – doch ein Gericht lehnte das nun ab.  

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Lüdeking 2014 bei einem Besuch in Freiburg, wo er über sein Schicksal sprach  | Foto: INgo Schneider
Lüdeking 2014 bei einem Besuch in Freiburg, wo er über sein Schicksal sprach Foto: INgo Schneider
Wer als Kind in ein Lebensborn-Heim der Nazis verschleppt wurde, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Fall des 84-jährigen Hermann Lüdeking wurde jetzt rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag ...

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