Keine Ausleihe von DVDs an Sonntagen
VGH gibt Stadt Achern Recht.
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ACHERN/MANNHEIM (BZ/hsl). Der Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen ist in Baden-Württemberg weiterhin verboten. Dies hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) jetzt entschieden und damit die Auffassung der Stadtverwaltung Achern im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt.
In der Automatenvideothek konnten wie berichtet die Mitglieder mit ihrer Kundenkarte bisher an allen sieben Tagen der ...