Kein weiteres Gutachten
Verwaltungsgericht lehnt Antrag eines Waldbesitzers zur Untersuchung des Waldweges ab.
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WEHR/FREIBURG. "Antrag abgelehnt": Kein Erfolg war einem Waldbesitzer in Günnebach beschieden, der vor dem Verwaltungsgericht Freiburg die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens begehrte. Der Anlieger jenes Waldweges, der zwischen 2003 und 2004 mit zum Teil unsortiertem Bauschutt verfüllt worden war (die Badische Zeitung berichtete), begehrte ein Sachverständigengutachten zu der Art und der Zusammensetzung des eingebrachten Materials. Zu Unrecht, so das Gericht, das auf die bereits vom Landratsamt Waldshut durchgeführte Untersuchung verwies.
Nach Beschwerden von Anliegern, in dem zum Abtransport von Borkenkäferholz von der Stadt Wehr angelegten ...