Kein Schadenersatz
Kieswerk Riedmatten: Zürcher verliert Rechtsstreit mit der Gemeinde Meißenheim.
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MEISSENHEIM/OFFENBURG. In Abwesenheit jeglicher Vertreter der beiden streitenden Parteien, aber vor Publikum verkündete gestern Morgen der Richter am Landgericht Offenburg, Robert Traeger, das Urteil der zweiten Zivilkammer im Rechtsstreit um den Bau eines Kieswerks in den Meißenheimer Riedmatten zwischen der Gemeinde Meißenheim und Zürcher-Bau. Und das halbe Dutzend Zuhörer staunte nicht schlecht ob des Urteils: Die Klage der Firma Zürcher wurde abgewiesen, sowohl in Bezug auf den Bau des Kieswerks als auch die hilfsweise geforderte Zahlung eines Schadenersatzes. Sie muss überdies die Kosten des Verfahrens tragen.
Entscheidend für dieses Urteil der zweiten Zivilkammer war, dass sich Richter Robert Traeger in seiner Urteilsfindung in der Bewertung des Vorvertrages vom 13. November 2000 der ...