Kein Mieter muss frösteln

Bleibt im Winter die Wohnung kalt, haben Vermieter eine Bringschuld  

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Mieter haben auch ein Recht auf ein warmes Bad – das ganze Jahr.  | Foto: ddp
Mieter haben auch ein Recht auf ein warmes Bad – das ganze Jahr. Foto: ddp
Wegen der Minusgrade sind die Regler an den Heizungen hochgedreht. Wer als Mieter seine Wohnung dennoch nicht mollig warm bekommt, hat das Mietrecht auf seiner Seite. Das Gesetz trifft ...

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