Kein Mangel an Kitaplätzen
Unter Dreijährige: Die Stadt sieht sich derzeit gut gerüstet, um den Bedarf an Plätzen zu bedienen.
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WEIL AM RHEIN. Dass Eltern entgangenen Arbeitslohn einklagen können, wenn die Stadt keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind zur Verfügung stellen kann, hat man im Weiler Rathaus zur Kenntnis genommen. Grund zur Beunruhigung sieht Hauptamtsleiterin Annette Huber deshalb aber keinen. Man habe schon bislang die Linie verfolgt, den Rechtsanspruch auf einen Platz zu erfüllen. Rechtsstreitigkeiten habe es daher auch noch nie gegeben.
Der Bundesgerichtshof hatte vergangene Woche entschieden, dass Eltern Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall haben, wenn sie nicht arbeiten können, weil in ihrer ...