Urteil
Kein "lebenslänglich" für den sechsfachen Mörder von Rot am See
Eine Familie kommt in in Rot am See zusammen. Dann fallen immer wieder Schüsse – sechs Menschen sterben. Das Gericht tat sich nicht leicht in der Be- und Verurteilung des 27-jährigen Angeklagten.
Fr, 10. Jul 2020, 17:22 Uhr
Südwest
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Die deutsche Sprache kann hinterhältig sein, wenn es um eine solche Tat geht. "Schadenswiedergutmachung", sagt der Pflichtverteidiger, habe sein Mandant den Überlebenden angeboten. Doch "wieder gut" wird hier nichts und kann nichts werden nach dieser Bluttat, die sechs Menschen das Leben gekostet und zwei schwer verletzt hat. Erst recht nicht durch Abtreten eines Erbes, dessen der Angeklagten ohnehin unwürdig ist, weil es überhaupt nur durch seine Tat angefallen ist.
Auch ein anderes Wort klingt makaber für das Publikum an diesem ...