Kein Feuerwerk in den Verbotszonen der Stadt
Auf Weiler Gemarkung gibt es Zonen, in denen das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist. Unter anderem in Altweil oder in Ötlingen sowie in Teilen von Märkt oder im Haltinger Oberdorf.
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Die Stadtverwaltung Weil am Rhein weist darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß Sprengstoffverordnung in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie beispielsweise Fachwerkhäusern verboten ist. Das gilt für einen Umkreis von zirka 200 Metern.
Verbotszonen gibt es auf Weiler Gemarkung unter anderem in Altweil, Ötlingen, in Teilen von Märkt oder auch im Haltinger Oberdorf. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Sicherheitszonen zu respektieren und in diesen Bereichen kein Feuerwerk abzubrennen. Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bestraft werden kann, macht die Stadtverwaltung deutlich.
Auch wenn das Feuerwerk zum Jahreswechsel für viele eine Tradition darstellt, so rät die Stadtverwaltung Weil am Rhein vom Zünden von Pyrotechnik ab. So ist zum einen die Verletzungsgefahr doch sehr groß, zum anderen stellt das Abbrennen eines Feuerwerks für viele Anwohnenden und für Tiere eine starke Lärmbelästigung dar. Nicht zuletzt kann es Brände verursachen.
Raketen, Böller & Co. dürfen nur im unmittelbaren Zeitraum vor Silvester verkauft werden, und zwar vom 29. bis 31. Dezember. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist grundsätzlich dann nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt. Zur Klasse II gehören Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder auch Batterien. Ware, die auf anderen Wegen, etwa aus dem Internet oder auf Märkten, erworben wurde, gilt als illegal und darf laut Gesetzgeber nicht gezündet werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper aus dem Ausland besonders gefährlich sei. Ebenso Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren. Sie sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. Die Legalität von Feuerwerkskörpern gemäß der EU-Richtlinie zeigt die CE-Kennzeichnung auf. Steht die vierstellige Nummer 0589 auf dem Feuerwerkskörper, ist dieser nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe geprüft und zertifiziert.
Bei allem Silvesterspektakel bittet die Stadtverwaltung um Achtsamkeit und erinnert dabei auch ans Aufräumen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Überreste ihres Feuerwerks nach dem Abbrennen von öffentlichen Straßen und Plätzen mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
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