Kein Feuerwerk in den Verbotszonen der Stadt

Auf Weiler Gemarkung gibt es Zonen, in denen das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist. Unter anderem in Altweil oder in Ötlingen sowie in Teilen von Märkt oder im Haltinger Oberdorf.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Feuerwerk darf in Weil am Rhein nicht überall abgebrannt werden.  | Foto: Lino Mirgeler (dpa)
Feuerwerk darf in Weil am Rhein nicht überall abgebrannt werden. Foto: Lino Mirgeler (dpa)
Für die einen ist es ein farbenfrohes Spektakel am Nachthimmel, für andere einfach nur eine jede Menge Lärm und Müll verursachende Umweltverschmutzung, die zudem jede Menge Geld kostet. Fakt ist: In Weil am Rhein gibt es Bereiche, wo das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt ist.

Die Stadtverwaltung Weil am Rhein weist darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß Sprengstoffverordnung in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie beispielsweise Fachwerkhäusern verboten ist. Das gilt für einen Umkreis von zirka 200 Metern.

Verbotszonen gibt es auf Weiler Gemarkung unter anderem in Altweil, Ötlingen, in Teilen von Märkt oder auch im Haltinger Oberdorf. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Sicherheitszonen zu respektieren und in diesen Bereichen kein Feuerwerk abzubrennen. Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bestraft werden kann, macht die Stadtverwaltung deutlich.

Auch wenn das Feuerwerk zum Jahreswechsel für viele eine Tradition darstellt, so rät die Stadtverwaltung Weil am Rhein vom Zünden von Pyrotechnik ab. So ist zum einen die Verletzungsgefahr doch sehr groß, zum anderen stellt das Abbrennen eines Feuerwerks für viele Anwohnenden und für Tiere eine starke Lärmbelästigung dar. Nicht zuletzt kann es Brände verursachen.

Raketen, Böller & Co. dürfen nur im unmittelbaren Zeitraum vor Silvester verkauft werden, und zwar vom 29. bis 31. Dezember. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist grundsätzlich dann nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt. Zur Klasse II gehören Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder auch Batterien. Ware, die auf anderen Wegen, etwa aus dem Internet oder auf Märkten, erworben wurde, gilt als illegal und darf laut Gesetzgeber nicht gezündet werden.

Die Stadt weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper aus dem Ausland besonders gefährlich sei. Ebenso Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren. Sie sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. Die Legalität von Feuerwerkskörpern gemäß der EU-Richtlinie zeigt die CE-Kennzeichnung auf. Steht die vierstellige Nummer 0589 auf dem Feuerwerkskörper, ist dieser nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe geprüft und zertifiziert.

Bei allem Silvesterspektakel bittet die Stadtverwaltung um Achtsamkeit und erinnert dabei auch ans Aufräumen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Überreste ihres Feuerwerks nach dem Abbrennen von öffentlichen Straßen und Plätzen mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Weitere Informationen, Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern sowie den Plan mit den Bereichen, in denen in Weil am Rhein ein Feuerwerksverbot gilt, gibt es auf der Internetseite der Stadt Weil am Rhein.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel