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Das ehemalige Kloster in Freiburg-Günterstal war nach der Säkularisierung ein Waisenhaus, heute ist darin ein Internat. Foto: thomas kunz
Papier ist ja bekanntlich geduldig. Und das gilt selbst für das Papier, auf dem Verfassungen stehen. Vor genau 100 Jahren trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Sie besagte in Artikel 138, dass die so genannten Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden. Diesen Auftrag haben 1949 die Mütter und Väter des Grundgesetzes ...