"Kein Eintrittsgeld für den Wald"

Für die Nutzung von Waldwegen ist künftig ein Entgelt fällig – doch nur bei organisierten Großveranstaltungen wird kassiert.  

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FREIBURG. Zuerst hat es keiner bemerkt, jetzt sorgt es für Ärger und Verunsicherung: Das Forstgesetz wurde geändert mit der Konsequenz, dass künftig ein Wegenutzungsentgelt erhoben wird. Prompt macht das Wort von der "Waldmaut" die Runde. Darf man nicht mehr durch den Wald wandern, ohne zu bezahlen? Stimmt nicht, sagt Karl-Ludwig Gerecke, der Leiter des Kreisforstamtes Breisgau-Hochschwarzwald: "Hier wird nicht abgezockt". Kassiert werde nur bei organisierten Großveranstaltungen, bei denen ein Startgeld erhoben wird.

Die neue Vorschrift gilt seit Februar dieses Jahres. Bis dahin stand im Forstgesetz lediglich drin, dass für die Nutzung der Wege im Staatswald ein Entgelt erhoben werden soll – wie hoch dies sein soll, wurde offen gelassen. Neu ist, dass dieses Entgelt jetzt mit einem Richtwert versehen wurde: 5 Cent pro Teilnehmer und Kilometer, der auf Wegen im Staatswald zurückgelegt wird, sollen erhoben werden.
Dies ist kein starrer ...

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