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Kein eindeutiges Symbol

Christian Rath
  • Do, 25. September 2003
    Deutschland

     

Die Karlsruher Richter haben sich viele Gedanken zum Islam und zum Kopftuch gemacht.

KARLSRUHE. Das Urteil hat beide Seiten überrascht. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschied gestern weder pro noch kontra Kopftuch. Er spielte den Ball zur Politik zurück. Ein präventives Kopftuchverbot bei Lehrerinnen sei möglich, aber nur auf gesetzlicher Grundlage. Jetzt entscheiden die Landtage.

Ausgelöst hatte das Verfahren die deutsch-afghanische Lehrerin Fereshta Ludin, der 1998 in Baden-Württemberg die Einstellung in den Schuldienst verwehrt worden war. Ihre Verfassungsbeschwerde hatte gestern Erfolg, das ...

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