Kein Beweis für Trunkenheitsfahrt
55-jähriger Mann wird aber vom Amtsgericht St. Blasien wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt.
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ST. BLASIEN (akh). Richter Walter Priess hat am Dienstag einen 55-jährigen Mann aus der Region St. Blasien zu 400 Mark Strafe verurteilt, weil er nach Ansicht der Gerichts gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hat. Der Angeklagte, so Priess, habe sein nicht versichertes Auto im Juni diesen Jahres im Straßenverkehr bewegt.
Mit diesem Strafmaß kam Richter Priess nur zum Teil dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft nach. Diese hatte in ihrem Plädoyer verlangt, dem Angeklagten wegen stark alkoholisierten Fahrens in der Nacht vom 7. auf den 8. Juni ...