Kein Anhaltspunkt für Geldwäsche
Eine 41-jährige Frau, die Geld aus Diebstählen ihres Mannes auf ihr Konto eingezahlt haben soll, wurde freigesprochen.
LAHR. Mit einem Freispruch hat eine 41-Jährige das Amtsgericht Lahr verlassen. Ihr war vorgeworfen worden, in 31 Fällen Gelder gewaschen zu haben, die ihr Ehemann aus Diebstählen erwirtschaftet hatte, und sie bei verschiedenen Banken einbezahlt zu haben.
Staatsanwalt Kai Stoffregen führte in der Anklage aus, dass der Ehemann der Angeklagten Kopf einer elf Personen umfassenden überregional agierenden Tätergruppe war, die zwischen 2010 und 2015 im ...