Account/Login

Kaum Kontrollen zu Kampfhunden

Leine ist Pflicht, Maulkorb nur bei fehlender Verhaltensprüfung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LAHR. Im Jahr 2000 wurde bundesweit eine Kampfhundeverordnung erlassen. Auslöser war die Tötung eines Jungen durch einen Pitbullterrier in Hamburg. Heftige Diskussionen und lautstarke Forderungen nach strengen Gesetzen für Hundehalter beschäftigten Bürger und Politiker im ganzen Land. Die BZ fragte bei der Stadt und der Polizei nach, ob drei Jahre nach dem Aufruhr Kampfhundebesitzer noch überprüft werden. Wie sich dabei zeigt, ist auch die Verordnung keine Garantie gegen Zwischenfälle.

"Im Jahr, als die Verordnung raus kam, hatten wir viele Anmeldungen zur Prüfung, nämlich 18, dann war es jedes Jahr nur noch eine", lautet die Auskunft im Lahrer Ordnungsamt. Die Prüfung: Das ist die Verhaltensprüfung, zu der sich Besitzer mit ihrem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel