Kaum Kontrollen zu Kampfhunden
Leine ist Pflicht, Maulkorb nur bei fehlender Verhaltensprüfung.
Heidrun Lauble
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LAHR. Im Jahr 2000 wurde bundesweit eine Kampfhundeverordnung erlassen. Auslöser war die Tötung eines Jungen durch einen Pitbullterrier in Hamburg. Heftige Diskussionen und lautstarke Forderungen nach strengen Gesetzen für Hundehalter beschäftigten Bürger und Politiker im ganzen Land. Die BZ fragte bei der Stadt und der Polizei nach, ob drei Jahre nach dem Aufruhr Kampfhundebesitzer noch überprüft werden. Wie sich dabei zeigt, ist auch die Verordnung keine Garantie gegen Zwischenfälle.
"Im Jahr, als die Verordnung raus kam, hatten wir viele Anmeldungen zur Prüfung, nämlich 18, dann war es jedes Jahr nur noch eine", lautet die Auskunft im Lahrer Ordnungsamt. Die Prüfung: Das ist die Verhaltensprüfung, zu der sich Besitzer mit ihrem ...