Kaufnachweis auf Thermopapier

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  | Foto:  M. Schuppich (stock.adobe.com)
Foto:  M. Schuppich (stock.adobe.com)
Ein Kassenzettel wird automatisch gedruckt und ist der – meist sogar einzige – schriftliche Nachweis dafür, dass man etwas gekauft hat.

Das Finanzamt schreibt vor, dass auf Kassenzetteln bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro Datum, Uhrzeit, Name und Adresse des Rechnungsstellers, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Name, Menge und Preis der Ware, sowie die gezahlte Mehrwertsteuer gelistet sein müssen.
Das Thermopapier der Kassenzettel lässt sie schnell verblassen und darf seit Januar 2020 höchstens 0,02 Prozent des gesundheitsschädlichen Stoffes Bisphenol A enthalten.

Im Supermarkt nehmen dem Marktforschungsinstitut Psyma zufolge 24 Prozent der Kunden den Kassenzettel mit und heben ihn auf. 48 Prozent nehmen ihn zwar mit, aber entsorgen ihn zeitnah. Beim Kauf von Kleidung heben 44 Prozent den Kassenzettel auf.

E-Bon heißt der digitale Kassenzettel, der mittelfristig für einen geringeren Papierverbrauch sorgen soll.
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