Karlsruhe billigt Rasselisten
Bundesverfassungsgericht bestätigt Einfuhrverbot für Kampfhunde / Erlass von Zuchtverboten ist jedoch Ländersache.
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KARLSRUHE. Auf die Hunderasse kommt es doch an. Das Bundesverfassungsgericht hält es für vertretbar, dass sich die Politik gegen gefährliche Hunde auf manche Rassen konzentriert. Damit scheiterte eine Klage von 52 Züchtern und Hundehaltern im entscheidenden Punkt. (1 BvR 1778/01)
Im Jahr 2000 hatte ein Kampfhund in Hamburg ein sechsjähriges Kind getötet. Darauf hatten viele Bundesländer und auch der Bund Gesetze gegen aggressive Hunde erlassen. Gestern wurde in Karlsruhe ...