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Kann Selbstverteidigung Terror sein?

Allgäuer Islamistin wollte sich in Syrien mit Kalaschnikow gegen Angriffe von Regierungssoldaten wehren / BGH muss entscheiden.  

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Polizisten bringen die Islamistin Andrea B. in den Gerichtsraum.   | Foto: DPA
Polizisten bringen die Islamistin Andrea B. in den Gerichtsraum. Foto: DPA

KARLSRUHE. Eigentlich gilt Selbstverteidigung nicht als Terrorismus. Was aber, wenn sich jemand in syrischen Rebellengebieten gegen Angriffe der staatlichen Armee verteidigen will? Im Fall der Allgäuer Islamistin Andrea B. muss jetzt der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällen.

Die Verkäuferin aus Immenstadt konvertierte 2012 zum Islam und radikalisierte sich. Im Internet lernte sie ein Paar kennen, das aus Hessen stammte und jetzt in den syrischen Kampfgebieten lebte. B. reiste 2014 ...

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