BGH-Urteil
Käufer dürfen Van aus Probefahrt-Autoklau behalten
Eine Familie aus Hessen hat 2017 einen Campervan gekauft. Was sie nicht wusste: Er wurde einem Autohaus bei einer Probefahrt gestohlen. Die Familie darf das Auto behalten, urteilt der BGH.
dpa
Fr, 18. Sep 2020, 10:45 Uhr
Wirtschaft
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