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Rund sieben Monate nach dem Grundsatzbeschluss für Bildungsreformen in Baden-Württemberg hat das Kabinett den Plänen zugestimmt. Wie ein Sprecher des Kultusministeriums am Dienstag der BZ mitteilte, gab die Landesregierung die geplante Änderung des Schulgesetzes frei. Damit können die Reformen, darunter die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9), die neue Grundschulempfehlung und die Sprachförderung vor der Einschulung, vom Landtag beraten und verabschiedet werden. Die erste Lesung dürfte dem Landtagsterminplan zufolge am 18. Dezember stattfinden, wenn die aktuellen Haushaltsberatungen abgeschlossen sind. Eine Verabschiedung des neuen Schulgesetzes wäre dann frühestmöglich nach der Weihnachtspause ab 22. Januar 2025 möglich, wie eine Landtagssprecherin auf Anfrage erklärte.
Das Land steht insbesondere wegen der Grundschulempfehlung unter großem Zeitdruck, da die neuen Regeln bereits Anfang 2025 greifen sollen. Die rund 97.000 Viertklässler im Land werden die Empfehlung für die weiterführende Schule am 7. Februar gemeinsam mit der Halbjahresinformation erhalten.
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