Account/Login

Juristisches Fingerhakeln zur Landratswahl

Experten sind sich uneins über Befugnisse des alten Kreistags.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDSHUT-TIENGEN (mie). Der Streit zwischen dem Landkreis Waldshut und den Rechtsaufsichtsbehörden Regierungspräsidium und Innenministerium um den Termin für die Landratswahl ist eine Premiere in Baden-Württemberg. Es gibt also keine Gerichtsurteile, auf die beide Seiten ihre Haltung stützen könnten. Noch ist unklar, wer sich am Ende durchsetzen wird. Hinter den Kulissen hat aber das juristische Fingerhakeln begonnen.

Worum geht’s? Der Waldshuter Kreistag hatte den Termin für die Landratswahl auf den 4. Juni gelegt – nachdem das Regierungspräsidium bestätigt hatte, dass das möglich ist. Das Problem: ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel