Juristen müssen entscheiden, wann die Technik zur Kunst wird
Die Klage dreier Bühnentechniker des Freiburger Theaters wird vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt / Dem Bundesarbeitsgericht liegt ein ähnlicher Fall vor.
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FREIBURG. Wann ist ein Bühnentechniker überwiegend künstlerisch tätig und wann nicht? Mit dieser Frage haben sich zwei Kammern des Landesarbeitsgerichts in Freiburg am Freitag beschäftigt. Denn das Ausmaß der künstlerischen Tätigkeit entscheidet darüber, unter welchen Tarifvertrag der Bühnentechniker fällt. Drei Angestellte des Freiburger Theaters fühlen sich falsch eingruppiert ...