Juristen müssen entscheiden, wann die Technik zur Kunst wird

BZ-Plus Die Klage dreier Bühnentechniker des Freiburger Theaters wird vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt / Dem Bundesarbeitsgericht liegt ein ähnlicher Fall vor.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Arbeiten hinter der Bühne auch  Künstler? Theater-Technik in  Freiburg   | Foto:  Thomas Kunz
Arbeiten hinter der Bühne auch Künstler? Theater-Technik in Freiburg Foto:  Thomas Kunz
FREIBURG. Wann ist ein Bühnentechniker überwiegend künstlerisch tätig und wann nicht? Mit dieser Frage haben sich zwei Kammern des Landesarbeitsgerichts in Freiburg am Freitag beschäftigt. Denn das Ausmaß der künstlerischen Tätigkeit entscheidet darüber, unter welchen Tarifvertrag der Bühnentechniker fällt. Drei Angestellte des Freiburger Theaters fühlen sich falsch eingruppiert ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Christoph Tillmanns, Kurt Höllwarth, Tessa Beecken

Weitere Artikel