Jugendstrafe für versuchten Mord
18-Jähriger war zur Tatzeit eingeschränkt schuldfähig.
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Mit einer Jugendstrafe von drei Jahren wegen versuchten Mordes an seinem Vater endete gestern vor der Jugendkammer des Landgerichts der Prozess gegen einen 18-jährigen Schüler aus Freiburg. Der junge Mann, der an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung leidet, war zur Tatzeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert. Zu seinen Gunsten haben die Jugendrichter auch sein umfassendes Geständnis berücksichtigt. Das Strafmaß entspricht den von Staatsanwalt und Verteidiger gestellten Anträgen.
Antworten auf die Frage, warum ein 18-jähriger Gymnasiast kurz vor seinem Abitur seinem Vater eine volle Sprudelflasche auf den Kopf schlägt und ihm anschließend ein Messer in die ...