Joint an einen Jugendlichen
Mann aus Schopfheim hatte einem 17-Jährigen Marihuana verkauft / Zahlreiche Vorstrafen.
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SCHOPFHEIM. Wenn ein Erwachsener Drogen an Minderjährige weitergibt, wird das vom Gesetzgeber als Verbrechen eingestuft und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet. Ein 39-jähriger Mann aus Schopfheim musste sich deswegen vor Gericht verantworten. Das Schöffengericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Margarete Basler verhängte in diesem Fall unter Einbezug früherer Urteile eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren.
Der Mann hatte im Mai 2015 einem 17-Jährigen 1,5 Gramm Haschisch verkauft und war im Juni auf der Straße mit 61 Gramm erwischt worden. Das Haschisch war von überdurchschnittlicher Qualität. Laut Gutachten des Landeskriminalamtes reichten die ...