Jedes Land geht seinen eigenen Weg
Noch immer gibt es keine einheitlichen Regeln für das Halten von Kampfhunden / Auch die Gerichte entscheiden unterschiedlich.
KOBLENZ. Die Richter finden keine einheitliche Linie. Gestern billigte das Verfassungsgericht von Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung des Landes, während die vergleichbare hessische Verordnung am Tag zuvor vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof beanstandet worden war.
Dabei ging es in beiden Fällen im Kern um die gleiche Frage: Sind bestimmte exotische Hunderassen so gefährlich, dass sie von vornherein strenger ...