Jedes Land geht seinen eigenen Weg
Noch immer gibt es keine einheitlichen Regeln für das Halten von Kampfhunden / Auch die Gerichte entscheiden unterschiedlich.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KOBLENZ. Die Richter finden keine einheitliche Linie. Gestern billigte das Verfassungsgericht von Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung des Landes, während die vergleichbare hessische Verordnung am Tag zuvor vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof beanstandet worden war.
Dabei ging es in beiden Fällen im Kern um die gleiche Frage: Sind bestimmte exotische Hunderassen so gefährlich, dass sie von vornherein strenger ...