Ja zur Abschaffung der unechten Teilortswahl
Klares Votum der Bevölkerung bei der Bürgerbefragung in Münstertal / Ergebnis spricht für die Änderung der Hauptsatzung durch den Gemeinderat.
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MÜNSTERTAL. Mit einem klaren Votum hat die Bevölkerung des Münstertals deutlich gemacht, wohin der kommunalpolitische Weg der Gemeinde gehen soll: zu einer künftigen einheitlichen Listenaufstellung für die Gesamtgemeinde.
Die 31 Jahre gültige unechte Teilortswahl, die anlässlich der Gemeindefusion zum 1. Dezember 1971 in die Hauptsatzung aufgenommen worden war, sicherte jedem der beiden Teilorte entsprechend der Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Ratssitzen zu - dem Untertal neun und dem Obertal ...