Mit Gewinn leben
Ist der Aufhebungsvertrag unterschrieben, dann ist der Job weg
Bei Aufhebungsverträgen gibt es kein Recht auf Widerruf. Ist der Vertrag einmal unterzeichnet, gibt es kein zurück mehr. Dann ist in der Regel der Job weg. Im Zweifel sollten Beschäftigte besser abwarten.
Sa, 19. Mär 2022, 14:00 Uhr
Beruf & Karriere
Thema: Mit Gewinn leben
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen