Verbraucher
Ist Bewertungsportalen im Internet zu trauen?
Manipulierte Meinungen: Im Internet wird vom Hotel bis zum Arzt alles bewertet. Doch diese Urteile sind mit Vorsicht zu genießen, wie unsere Fragen und Antworten zeigen.
Sina Gesell
Sa, 24. Okt 2015, 0:00 Uhr
Computer & Medien
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Wenn einer eine Reise tut oder nach einem Umzug in eine neue Stadt einen Zahnarzt sucht, informiert er sich womöglich zunächst im Internet. Was empfehlen andere Verbraucher? Auf Bewertungsportalen finden sich vermeintliche Erfahrungsberichte. Vom Hotelzimmer bis zur Heckenschere – mittlerweile gibt es für nahezu alle Dienstleistungen und Produkte digitale Zeugnisse. Vielen Verbrauchern dienen diese Noten als Entscheidungshilfe. Experten raten allerdings zur Vorsicht: Denn auf die Bewertungen kann man sich nicht immer verlassen, da manche von ihnen manipuliert sind.
sind Bewertungsportale?
Nicht immer entspricht das, was auf den diversen Bewertungsportalen zu lesen ist, der Wahrheit. Das sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Die Verbraucher müssen aufpassen und hinterfragen", sagt Richter. "Man sollte sich nie zu 100 Prozent auf Bewertungen verlassen." Immer wieder sind auch gefälschte Bewertungen zu finden. So verklagte erst in dieser Woche Amazon in den USA mehr als 1000 Nutzer, die Fake-Rezensionen geschrieben haben sollen, damit sich bestimmte Produkte besser verkaufen.
Im Internet gibt es viele Möglichkeiten, sich gefälschte Kommentare angeblicher Verbraucher zu kaufen. Die verteilen dann bei Onlinehändlern, Hotel- und Restaurant-Plattformen, auf Reiseportalen und in Datenbanken von Ärzten ungerechtfertigtes Lob. Fälschungen seien, so Richter, oft schwer zu erkennen. Hellhörig sollte man in jedem Fall werden, wenn es nur positive Bewertungen gebe.
Wann darf ein Betreiber
Kommentare löschen?
Zudem könnte der Portalbetreiber auch unliebsame Kommentare löschen, etwa auf Drängen des Bewerteten. Das ist meist sogar rechtens, sagt Boris Paal, Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht an der Universität Freiburg. "Der Portalbetreiber hat eine dem Hausrecht vergleichbare Position", erklärt Paal. "Grundsätzlich hat jemand, der eine Bewertung abgibt, keinen Anspruch, dass diese für immer stehen bleibt." Außer, es fänden sich relevante Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Freilich: Wird das regelmäßige Löschen von Negativ-Kommentaren bekannt, büßt der Portalbetreiber an Glaubwürdigkeit ein. Zudem verringert er die Menge der Kommentare, die ja sein eigentliches Geschäft sind.
Wann muss ein Betreiber
Kommentare löschen?
Dagegen gibt es auch Arten von Kommentaren, die ein Portalbetreiber löschen muss. Beispiele sind beleidigende, ruf- oder geschäftsschädigende Kommentare sowie Schmähkritik – also immer, wenn es sich um Straftaten handelt. Dann könne, so Paal, eine Klage auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadenersatz sowie eine Strafanzeige drohen. "Derjenige, der eine Behauptung aufstellt, ist grundsätzlich in der Beweispflicht", erklärt Paal. Er müsse also nachweisen, dass seine Bewertung zutreffend ist. Dies sei allerdings schwierig festzustellen.
Erschwerend hinzu käme die Anonymität im Netz: Da viele User nicht mit Klarnamen auftreten, seien sie schwer auffindbar. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Ärzteportal nicht verpflichtet ist, Namen und Adresse eines Users herauszugeben, obwohl dieser unwahre Behauptungen über einen Arzt verbreitet hatte.
Wie sollten Verbraucher
Bewertungsportale
nutzen?
"Bewertungsportale können lediglich eine Orientierungshilfe sein", rät Verbraucherschützerin Richter. "Man sollte stets zwischen den Zeilen lesen." Zudem sollte man sich fragen: Wo kriege ich anderweitig Informationen her, um gezielt zu vergleichen? Auch der Rat von Bekannten kann helfen. Den Verbrauchern rät sie, sich über Siegel zu informieren, auf die sich einige Bewertungsportale berufen. Für was stehen diese Siegel? Welchen Kontrollmechanismen unterliegen sie? "Anstatt blind auf die Bewertungen zu vertrauen, sollte man sich umfassend informieren", so Richter.
Denn nachdem der Verbraucher die Dienstleistung genutzt oder das Produkt gekauft hat, hat er kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. "Der Vertrag kam ja schon zustande", sagt Richter. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung, dass alle Verträge, die im Internet geschlossen werden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können, ist eine Reise oder Hotelbuchung von dem Widerrufsrecht ausgenommen, erklärt die Expertin. Und stellt der Verbraucher beispielsweise erst im Nachhinein fest, dass er für die Hotelübernachtung über die Plattform zu viel bezahlt hat, könne er sich lediglich beim Hotel erkundigen und auf Kulanz hoffen (siehe auch untenstehenden Artikel).
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