"Irrer Personalaufwand" in Murg
Kommunen müssen Satzungen überarbeiten, weil einige Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden.
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Die Gemeinderat Murg hat einige Satzungen überarbeitet und zum Teil neue Mieten und Gebühren festgelegt. Der Grund liegt darin, dass bestimmte Leistungen der Gemeinde ab Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig werden. In vielen Fällen bleiben die Netto-Gebühren gleich und werden nur zusätzlich mit dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent belastet. In der jüngsten Sitzung wurde Kritik an dem immensen bürokratischen Aufwand laut.
. Rechnungsamtsleiterin Nicole Kammerer erklärte die komplexen Regelungen so einfach und verständlich wie möglich: Ob Einnahmen der Gemeinde der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um privatrechtliche Leistungen handelt, die über Verträge geregelt werden, ob die Gemeinde in Konkurrenz zu privaten Unternehmen tritt oder ob es sich um ...