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Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter umgesetzt. Der Anspruch besteht an fünf Werktagen im Umfang von acht Stunden. Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten, welche – mit Ausnahme von vier Wochen – durch ein kommunales Betreuungsangebot abgedeckt werden sollen. Der Anspruch ist sowohl für die Grundschule Mahlberg als auch die Grundstufe der Hansjakob-Schule Orschweier als sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen umzusetzen, schreibt die Stadt Mahlberg in einer Mitteilung.
Wie dieser Anspruch umgesetzt wird, entscheidet der Schulträger und damit der Gemeinderat der Stadt. Bevor er diese Entscheidung trifft, soll an einem Informationsabend am Montag, 3. Februar, 19 Uhr, in der Aula der Grundschule Mahlberg die Elternschaft über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs informiert werden.
Nach dem Elterninfoabend wird eine Elternumfrage erfolgen. Die Elternschaft werde hierzu nochmals gesondert informiert. Da die Möglichkeiten zur Umsetzung allerdings komplex seien, empfiehlt die Stadt die Teilnahme am Elterninfoabend.
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