Account/Login

Pandemie

Infektionsschutz in der Schule: Technik, Lüften oder beides?

Wie können Schülerinnen und Schüler am besten vor einer Coronainfektion im Klassenzimmer geschützt werden? Ein Faktencheck.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
1/2
Lüften ist das A und O. Foto: Fiedels (stock.adobe.com)
Im Kampf gegen das Coronavirus sind die meisten Schulen in Deutschland – abgesehen von einer Notbetreuung – seit Mitte Dezember geschlossen. Noch im Februar sollen sie nach dem Wunsch vieler Bundesländer nun schrittweise wieder öffnen. Doch wie steht es mit der Infektionsgefahr? Sind mobile Luftreiniger die ideale Lösung? Und was bringt der altmodische Griff zum Fenster?

Behauptung: In Klassenzimmern schützen mobile Luftfiltergeräte besonders effizient gegen eine drohende Infektion mit Coronaviren.
Bewertung: Forscher haben herausgefunden, dass Stoßlüften wirksamer ist. Sie empfehlen mobile Luftreiniger unter Umständen als ergänzende Maßnahme. Als langfristige Lösung seien vor allem fest installierte Lüftungsanlagen in Schulen sinnvoll.
Fakten: Angesichts der Corona-Pandemie preisen Hersteller mobile Luftreiniger als ideale Lösung für öffentliche Räume an. Luftreiniger mit Hepa-Filtern ("High Efficient Particulate Air") sammeln Viruspartikel aus der hindurchströmenden Luft. In einigen Klassenzimmern sind sie schon im Einsatz.

Viele Wissenschaftler aber zeigen sich zurückhaltend: "Der Einsatz von mobilen Luftreinigern allein ist kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen", stellt die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) beim Umweltbundesamt (UBA) fest. "Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft." Der Kommission gehören mehr als 20 Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an.

"Lüften funktioniert nun mal am besten." Dirk Messner
Um die Infektionsgefahr über Aerosole zu verringern, ist regelmäßiges Stoßlüften über weit geöffnete Fenster das Maß aller Dinge, so die Kommission. Denn erstens sei die Wirksamkeit mobiler Luftreinigungsgeräte nicht eindeutig nachgewiesen. Zweitens beseitige die Technik nicht die in Klassenzimmern übliche Anreicherung von Kohlendioxid (CO2), das für Müdigkeit und Konzentrationsschwäche sorgt.

Zwar könnten auch Luftreiniger "einen sinnvollen Beitrag leisten, um die Partikel- und Virenkonzentration zu reduzieren", heißt es in einem Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung. In geschlossenen Räumen sei regelmäßiges Lüften dennoch "unerlässlich", da mobile Geräte die Raumluft nur umwälzen, aber nicht austauschen könnten. Das Fazit der Forscher: "Aus diesem Grund werden Luftreiniger insbesondere für Räume, in denen regelmäßiges Lüften nicht möglich ist, als zusätzlicher Baustein zur Minimierung des Infektionsrisikos betrachtet."

"Lüften funktioniert nun mal am besten", bestätigt UBA-Präsident Dirk Messner. Viele Menschen hofften in der Corona-Pandemie zwar auf technische Lösungen, Luftreiniger könnten aber dazu verführen, sich in falscher Sicherheit zu wiegen. "Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen."

Klar ist laut Umweltbundesamt, dass weder Stoßlüften noch Lüftungsgeräte eine Infektion komplett verhindern können – und die üblichen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus auch im Klassenzimmer erforderlich bleiben: Abstand halten, Hände waschen, Maske tragen.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 20. Februar 2021: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel