In Rheinfelden werden Baulücken nach klaren Regeln gefüllt
In Gebieten, die über keinen Bebauungsplan verfügen, müssen Neubauten nicht nur Lücken füllen, sondern sich gut einfügen. Das prüft das Bauamt akribisch.
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Etwa 400 Bauanträge sind dieses Jahr schon im Bauamt eingegangen. Mehr als die Hälfte davon, schätzen Christiane Ripka (Stadt- und Umweltplanung) und Christian Rooks (Baurecht), werden nach § 34 Baugesetzbuch geprüft. Sie müssen sich in die umgebende Bebauung einfügen, weil fürs Gebiet kein Bebauungsplan besteht. In ...