In Pflegeheimen am Hochrhein gibt es kaum ungeimpfte Mitarbeiter
Ab Mitte März gilt die Impfpflicht für Angestellte in Pflegeeinrichtungen. In Heimen am Hochrhein wird das wohl keine großen Probleme bereiten. Dennoch stößt die Regelung auch auf Kritik.
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Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Andernfalls kann das Gesundheitsamt deren Beschäftigung untersagen. Drei Pflegeheime am Hochrhein sehen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entspannt entgegen, weil nur wenige Angestellte ungeimpft sind. Über den Sinn der Teil-Impfpflicht ...