In Haft tut ein Anwalt Not
An Wochenenden und nachts steht für Festgenommene der Strafverteidiger-Notruf parat.
Heidrun Lauble
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LAHR. "Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und Sie können vor der Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen". Schön und gut. Doch wo soll einer, der von der Polizei festgenommen wurde und nun auf dem Revier sitzt, mitten in der Nacht zum Sonntag um 3 Uhr einen Anwalt herbekommen? Das ist ein Fall für den Verein Strafverteidiger-Notruf Ortenau e.V., dessen Initiative von Lahr ausgeht.
Wenn die Büros Feierabend haben und an Wochenenden vergeblich Telefone in Anwaltskanzleien klingeln, springt einer von insgesamt 13 Strafverteidigern des Notruf-Vereins ein. Pech hat allerdings, wer beispielsweise in der Nacht auf die Idee kommt, einen Scheidungsanwalt zu brauchen, oder wenn ...