Account/Login

In Haft tut ein Anwalt Not

  • Heidrun Lauble

  • Mo, 10. Mai 2004
    Lahr

     

An Wochenenden und nachts steht für Festgenommene der Strafverteidiger-Notruf parat.

LAHR. "Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern und Sie können vor der Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen". Schön und gut. Doch wo soll einer, der von der Polizei festgenommen wurde und nun auf dem Revier sitzt, mitten in der Nacht zum Sonntag um 3 Uhr einen Anwalt herbekommen? Das ist ein Fall für den Verein Strafverteidiger-Notruf Ortenau e.V., dessen Initiative von Lahr ausgeht.

Wenn die Büros Feierabend haben und an Wochenenden vergeblich Telefone in Anwaltskanzleien klingeln, springt einer von insgesamt 13 Strafverteidigern des Notruf-Vereins ein. Pech hat allerdings, wer beispielsweise in der Nacht auf die Idee kommt, einen Scheidungsanwalt zu brauchen, oder wenn ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel