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Landgericht

In Freiburg wurde ein 62-Jähriger vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs freigesprochen

BZ-Abo Ein 62-Jähriger wurde am Dienstag vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs an einer Frau mit geistiger Behinderung freigesprochen. Das Gericht konnte die Schuld des Angeklagten nicht ohne Zweifel feststellen.  

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"In einem Rechtsstaat muss nicht die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden – der Staat hat die Schuld zu beweisen." Mit diesen Worten schloss Richter Proß die Urteilsverkündung am ...

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