Account/Login

In der Weilerstraße entsteht ein neues Wohn- und Geschäftshaus

Nach dem Abriss des bestehenden Gebäudes wird in der Weilerstraße 1 in Stegen ein neues Wohn- und Geschäftshaus gebaut.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der geplante Neubau des Bauvereins Bre...dem Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss.   | Foto: Bauverein Breisgau eG
Der geplante Neubau des Bauvereins Breisgau in der Weilerstraße 1 in Stegen mit dem Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss. Foto: Bauverein Breisgau eG

STEGEN. Die Hängepartie um das geplante Wohn- und Geschäftshaus in der Ortsmitte hat ein gutes Ende gefunden. Nachdem monatelang unklar war, ob das vom Gemeinderat beschlossene Vorhaben wegen unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Vertragspartnern in letzter Sekunde scheitert, steht dem Millionenprojekt jetzt nichts mehr im Weg. Die in akribischer Kleinarbeit ausgehandelten Vertragseinzelheiten wurden jetzt von Bauherr, Gemeinde, Mieter und Betreiber im Bürgersaal des Rathauses unterzeichnet.

Die Entstehungsgeschichte des künftigen Wohn- und Geschäftshauses an der Weilerstraße geht ins Jahr 2008 zurück. Damals beschloss der Gemeinderat, die Ortsmitte unter Ausschöpfung staatlicher Fördermittel attraktiver zu gestalten. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel