In der Altstadt ist nicht alles erlaubt

Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss erinnert an geltende Vorschriften / Im Zweifel muss das Landratsamt einen Fall klären.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für die ensemblegeschützten Häuser in ... Bistro in der Altstadt zulässig ist.   | Foto: Marlies Jung-Knoblich
Für die ensemblegeschützten Häuser in der Altstadt Schopfheims gibt es Vorschriften. Das Landratsamt muss klären, ob die Satellitenschüssel an einem Bistro in der Altstadt zulässig ist. Foto: Marlies Jung-Knoblich

SCHOPFHEIM. In Schopfheims historischer Altstadt gelten besondere Vorschriften. Wer Veränderungen am Gebäude vornehmen will, muss sich das stets von der Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen. Dasselbe gilt für die Errichtung und Veränderung von Werbeanlagen. Auch die Farbgebung ist in der denkmalgeschützten Altstadt klar geregelt. "Hauseigentümer sollten diese Vorschriften kennen", sagte Bürgermeister Christof Nitz im Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik.

In diesem Zusammenhang erkundigte sich Peter Meßmer (FW), ob die Altstadtregeln für ein Bistro außer Kraft gesetzt worden seien, das mit Leuchtreklame auf sich aufmerksam mache und eine Satellitenschüssel am Gebäude ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel