In der Altstadt ist nicht alles erlaubt
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss erinnert an geltende Vorschriften / Im Zweifel muss das Landratsamt einen Fall klären.
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SCHOPFHEIM. In Schopfheims historischer Altstadt gelten besondere Vorschriften. Wer Veränderungen am Gebäude vornehmen will, muss sich das stets von der Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen. Dasselbe gilt für die Errichtung und Veränderung von Werbeanlagen. Auch die Farbgebung ist in der denkmalgeschützten Altstadt klar geregelt. "Hauseigentümer sollten diese Vorschriften kennen", sagte Bürgermeister Christof Nitz im Ausschuss für Bau, Umwelt und Technik.
In diesem Zusammenhang erkundigte sich Peter Meßmer (FW), ob die Altstadtregeln für ein Bistro außer Kraft gesetzt worden seien, das mit Leuchtreklame auf sich aufmerksam mache und eine Satellitenschüssel am Gebäude ...